Truppausbildung

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Erstellt: Donnerstag, 18. April 2013 Aktualisiert: Mittwoch, 08. März 2023

Die Truppausbildung gliedert sich in

Truppmannausbildung

Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren erhalten die gleiche Truppmannausbildung.

Ausnahmen sind für bestimmte Funktionsträger, wie zum Beispiel Fachberater, zulässig.

Die Truppmannausbildung wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Samtgemeindeebene im Feuerwehrhaus in Wilstedt durchgeführt.

Die Truppmannausbildung ist erst nach erfolgreicher Teilnahme an der Truppmannausbildung Teil 1 und Teil 2 abgeschlossen.

Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)

Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Alter von mindestens 16 Jahren und ein abgeschlossener Erste-Hilfe-Kurs.

Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.

Theoretische Themen sind unter Anderem:

  • Rechte und Pflichten von Feuerwehrmitgliedern
  • Brennen und Löschen
  • Funken
  • Organisation der Feuerwehr

sowie die praktischen Themen:

  • Löschangriff-Übung
  • Umgang mit tragbaren Leitern
  • Umgang mit Feuerlöschern
  • Fahrzeug- & Gerätekunde

Truppmannausbildung Teil 2

Ziel der Truppmannausbildung Teil 2 ist die selbstständige Wahrnehmung der Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse.

Dort sammelt man in der eigenen Ortsfeuerwehr bei Übungsdiensten, auf Einsätzen und bei Wettkämpfen Erfahrung und schließt diese Ausbildung dann anschließend mit einer theoretischen Prüfung in Wilstedt ab.

Lehrgang "Truppführer“

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen am Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) mit dem Standort Celle oder Loy durchgeführt.

 Quelle: Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 2 - Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren

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